Ein Aufsichtsratsmitglied eines ehemaligen DAX40-Unternehmens berichtete, dass es für sich entschieden hatte, aus dem Gremium ausscheiden zu wollen. Wenn möglich sofort. Das Mitglied hatte – wie sich später herausstellte – das richtige Gefühl, dass gute Corporate Governance in dem Unternehmen nicht gelebt wurde. Als einzelnes Mitglied kann man wenig bewegen. Auch im Aufsichtsrat benötigt man Mehrheiten. Und wenn die Mehrheit nicht möchte, dann ist es besser zurückzutreten. Nun war das betreffende Mitglied mit dem deutschen Recht nicht im Detail vertraut. Der üblichen Praxis folgend, und in Ermangelung anderer Alternativen, fragte das Mitglied die Rechtsabteilung des Unternehmens um Rat. Anscheinend kam der Wunsch des Rücktritts für das Unternehmen zur Unzeit, weshalb man dem Aufsichtsratsmitglied einfach erzählte, ein sofortiger Rücktritt vom Mandat sei nicht möglich. Man sei gewählt für x Jahre. Tatsächlich ist das Mitglied dann im Aufsichtsrat verblieben, was zur Folge hatte, dass die Person in die Verantwortung gezogen werden sollte, für etwas, was sie durch ihren Rücktritt nicht mittragen wollte.
Ein anderes Aufsichtsratsmitglied machte die Er fahrung, dass die Kommunikationsabteilung im Zweifel nicht im Interesse des Unternehmens, sondern in dem des Vorstands handelt: Meinungsäußerungen des Aufsichtsratsvorsitzenden, die als ein auf Distanzgehen zum Vorstand hätten gewertet werden können, wurden regelmäßig entschärft. In Hintergrundgesprächen der Unternehmenskommunikatoren wurde gezielt ein Spin verwendet, der mit den wahren Gedankengängen des Aufsichtsrates nichts gemein hatte. Am Ende, als ein Schlussstrich vom Aufsichtsrat beschlossen wurde, waren alle beschädigt, der Aufsichtsrat, der scheidende CEO und vor allem das Unternehmen.
Vor Jahren machte sogar ein Aufsichtsratsvorsitzender die Erfahrung, dass er seinem CEO im Weg stand. Nur so ließ sich deuten, dass die Kommunikationsabteilung eigens einen Berater damit beschäftigte, schlechte Geschichten über den Aufsichtsratsvorsitzenden zu verbreiten.
Richtig ist: „Vorstand und Aufsichtsrat sollen zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammenarbeiten.“ Die Praxis zeigt aber, dass dies nicht immer möglich ist. Konflikte sind aufgrund der unterschiedlichen Rollen bereits vorprogrammiert, vor allem, wenn es Uneinigkeit über die Strategie gibt oder der wirtschaftliche Erfolg nachhaltig ausbleibt. Ein besonderes Thema sind darüber hinaus Compliance Verstöße. Es müssen also nicht immer die Egos sein, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Wege stehen.