In Deutschland gilt nach dem Aktiengesetz ein zweistufiges Boardsystem, in dem die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat strikt getrennt sind. In der Praxis nähert sich aber die gelebte deutsche Corporate Governance immer mehr dem angelsächsischen und Schweizerischen einstufigen Boardsystem an, in dem Exekutiv- und Nicht-Exekutiv-Mitglieder nur einem Leitungsorgan angehören. Dadurch geraten deutsche Aufsichtsräte verstärkt in rechtliche Haftungsthemen und dadurch zwangsläufig auch in Kommunikations- und Reputationsthemen. Umso wichtiger wird es daher auch für deutsche Aufsichtsräte, sich neben den rechtlichen auch mit den kommunikativen Reputations-Risiken zu befassen und sich professionell beraten zu lassen.